Mit Vorsorgevollmacht für den Notfall vorsorgen
Wie sollten Sie sich auf einen Notfall vorbereiten?
Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Warum ist es wichtig, sich schon im Vorfeld um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern?
Der oder die nächste Verwandte bzw. die Ehegattin/der Ehegatte oder die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.
Wie kann mich der Notar beim Thema Vorsorgevollmacht unterstützen?
Wir als Notare bereiten für diese Notfälle, als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall, abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
Welche Vollmachten und Anordnungen stehen Ihnen für den Notfall zur Verfügung?
Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung