Wer ein Testament im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich an das jeweilige Nachlassgericht herauszugeben, nachdem er erfahren hat, dass der Erblasser verstorben ist. Diese Ablieferungspflicht besteht auch dann, wenn der Besitzer das Testament als widerrufen oder ungültig einordnet. Diese Entscheidung steht allein dem Nachlassgericht zu.