ist ein gemeinschaftliches Testament mit gegenseitiger Alleinerbeinsetzung der Ehegatten. Erst mit dem zweiten Todesfall soll der gesamte Nachlass einem Dritten zufallen (Schlusserbe). Das Berliner Testament wirft sowohl steuer- als auch pflichtteilsrechtliche Fragen auf, da etwaige Abkömmlinge nach dem ersten Todesfall enterbt sind.