fällt – von Ausnahmen abgesehen – bei der Veräußerung von Grundstücken je nach Bundesland i.H.v. 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises an. Mitverkaufte bewegliche Sachen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.
fällt – von Ausnahmen abgesehen – bei der Veräußerung von Grundstücken je nach Bundesland i.H.v. 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises an. Mitverkaufte bewegliche Sachen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.