sind voneinander abhängige Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten. Sie führen nach dem Tod des Erstverstorbenen zu Bindungswirkungen, die bei eigenhändigen Testamenten nicht immer bedacht werden.
sind voneinander abhängige Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten. Sie führen nach dem Tod des Erstverstorbenen zu Bindungswirkungen, die bei eigenhändigen Testamenten nicht immer bedacht werden.