ist der gesetzliche Güterstand von Ehegatten. Zwar bleibt deren Vermögen während der Ehe getrennt, bei Beendigung findet jedoch ein Ausgleich statt, falls unterschiedliche Zugewinne erzielt worden sind. Im Erbrecht kann dieser Zugewinnausgleich pauschal durch Erhöhung des Erbteils um ein zusätzliches Viertel erfolgen.