s. Belastungsgegenstand.
Belastungen eines Grundstücks werden im Grundbuch grundsätzlich in der Reihenfolge des Antragseingangs eingetragen. Im Fall der Zwangsvollstreckung werden Grundpfandrechte in der Reihenfolge ihres Ranges bei der Verteilung des Erlöses berücksichtigt. Nachrangig...
Soll die Auszahlung des Darlehens schon vor Eintragung der Grundschuld erfolgen, kann der Notar bestätigen, dass keine Eintragungshindernisse bestehen.
hat den Eigentümerschutz vor unberechtigten Zwangsvollstreckungen aus Grundschulden verbessert.
Wurden alle gesicherten Verbindlichkeiten getilgt, besteht ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld. Er kann durch Rückabtretung, Verzicht oder Löschung der Grundschuld erfüllt werden. Häufig beschränken ihn Kreditinstitute auf die Erteilung einer...