Beratung

Es empfiehlt sich, für die Errichtung von Testamenten rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Dieses Glossar kann das individuelle Gespräch mit einem Notar oder einer Notarin nicht ersetzen. Rechtsrat dürfen auch Rechtsanwältinnen und  Rechtsanwälte...

Berliner Testament

ist ein gemeinschaftliches Testament mit gegenseitiger Alleinerbeinsetzung der Ehegatten. Erst mit dem zweiten Todesfall soll der gesamte Nachlass einem Dritten zufallen (Schlusserbe). Das Berliner Testament wirft sowohl steuer- als auch  pflichtteilsrechtliche Fragen...

Datensparsamkeit

ist ein wichtiges Element des Datenschutzes. Daher werden im Testamentsregister keine Informationen zum Inhalt der registrierten Urkunden gespeichert, sondern nur deren Verwahrangaben.

Eigenhändige Testamente

müssen handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Ohne notarielle Beratung sind dabei weder unklare und streitanfällige Formulierungen ausgeschlossen noch die Nichtigkeit der Urkunde durch Formfehler oder mangels Testierfähigkeit. Im  Testamentsregister...

Gebühren

der Notare, Gerichte und des Testamentsregisters sind gesetzlich festgelegt. Bei einem Vermögen von bspw. 50.000 € kosten notarielle Beratung, Entwürfe und Beurkundung eines Einzeltestaments 165 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer, die  Hinterlegung beim Nachlassgericht...