Geburtenregisternummer

Alle Geburten in Deutschland werden standesamtlich unter einer eindeutigen Geburtenregisternummer erfasst. Diese wird im Sterbefall auch dem Testamentsregister mitgeteilt und ermöglicht das Auffinden der Registrierungen des Erblassers.

Gemeinschaftliche Testamente

können im Gegensatz zum Erbvertrag nur Ehegatten errichten. Mit dem ersten Todesfall werden wechselbezügliche Verfügungen bindend, d. h. sie können danach nicht mehr widerrufen werden.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Lebensgefährten sind gegenseitig keine gesetzlichen Erben. Ohne Eheschließung sind deshalb testamentarische oder erbvertragliche Regelungen erforderlich.

Notare

sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind unparteiische, unabhängige und besonders sachkundige Rechtsberater. Als Experten im Erbrecht entwerfen und beurkunden sie Testamente und Erbverträge.