können im Gegensatz zum Erbvertrag nur Ehegatten errichten. Mit dem ersten Todesfall werden wechselbezügliche Verfügungen bindend, d. h. sie können danach nicht mehr widerrufen werden.
ist die einseitige Verfügung von Todes wegen, also das Testament.
Lebensgefährten sind gegenseitig keine gesetzlichen Erben. Ohne Eheschließung sind deshalb testamentarische oder erbvertragliche Regelungen erforderlich.
sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind unparteiische, unabhängige und besonders sachkundige Rechtsberater. Als Experten im Erbrecht entwerfen und beurkunden sie Testamente und Erbverträge.
Es wird nach umfassender Beratung des Erblassers durch den Notar beurkundet. Es dokumentiert dessen letzten Willen besonders rechtssicher, weil die notarielle Urkunde den vollen Beweis über die in ihr enthaltenen Verfügungen erbringt. Erbstreitigkeiten werden dadurch...