sind bindende Verfügungen in einem Erbvertrag.
werden im Testamentsregister gespeichert, um registrierte Urkunden im Sterbefall zu finden. Dazu zählen insbesondere Angaben zum Erblasser, also dessen Vornamen, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und, wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde, auch das...
Um letztwillige Verfügungen vor Verlust und Verfälschung zu schützen, werden sie beim Notar oder beim Amtsgericht amtlich verwahrt. Das Testamentsregister benachrichtigt diese Stellen im Sterbefall.
In Verfügungen von Todes wegen kann auch ein Vormund für noch minderjährige Kinder benannt werden.
sind voneinander abhängige Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten. Sie führen nach dem Tod des Erstverstorbenen zu Bindungswirkungen, die bei eigenhändigen Testamenten nicht immer bedacht werden.