Notare Dr. Christian Gerlach und Robert Kopf
  • Home
  • Über uns
  • Tätigkeitsbereiche
    • Immobilien
      • Kaufvertragsvollzug
    • Ehe und Familie
    • Erbe und Schenkung
    • Unternehmen
      • Wahl der Rechtsform
      • Ablauf der Gründung
    • Notfallvorsorge
    • Verein
  • Formulare und Downloads
  • Aktuelles
  • Team
  • Glossar
  • Kontakt und Anfahrt
Seite wählen

Gemeinschaftliche Testamente

können im Gegensatz zum Erbvertrag nur Ehegatten errichten. Mit dem ersten Todesfall werden wechselbezügliche Verfügungen bindend, d. h. sie können danach nicht mehr widerrufen werden.
  • Kredit abbezahlt ‒ und jetzt?
  • Befreiung von der Ausweispflicht – mit Risiken behaftet
  • Verlorenes Vertrauen – Wie widerrufe ich eine Vorsorgevollmacht?
  • Hilfe! Ich bin in einer Erbengemeinschaft!
  • Vorsicht ist besser als Nachsicht – warum ein vorsorgender Ehevertrag sinnvoll ist
  • Home
  • Datenschutzerklärung Website
  • Datenschutzerklärung Notarbüro
  • Impressum
© 2024 NOTARE Dr. CHRISTIAN GERLACH und ROBERT KOPF - Ihre Notare in Leipzig