Notare Dr. Christian Gerlach und Robert Kopf
  • Home
  • Über uns
  • Tätigkeitsbereiche
    • Immobilien
      • Kaufvertragsvollzug
    • Ehe und Familie
    • Erbe und Schenkung
    • Unternehmen
      • Wahl der Rechtsform
      • Ablauf der Gründung
    • Notfallvorsorge
    • Verein
  • Formulare und Downloads
  • Aktuelles
  • Team
  • Glossar
  • Kontakt und Anfahrt
Seite wählen

Rücktritt

von einem Grundstückskaufvertrag ist möglich, wenn dieser vertraglich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt, weil der Vertragspartner seine Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt.
  • Die elektronische Präsenzurkunde als Meilenstein der Digitalisierung des Notariats
  • Drei Zehnjahresfristen im Blick – auch beim Schenken gibt’s viel zu bedenken!
  • Notarinnen und Notare: Ein rechtssicherer Start in die Unternehmensgründung
  • Altbeschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft – dringend Handlungsbedarf prüfen
  • Kredit abbezahlt ‒ und jetzt?
  • Home
  • Datenschutzerklärung Website
  • Datenschutzerklärung Notarbüro
  • Impressum
© 2024 NOTARE Dr. CHRISTIAN GERLACH und ROBERT KOPF - Ihre Notare in Leipzig