Notare Dr. Christian Gerlach und Robert Kopf
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Vermächtnis

ist die Zuwendung einer bestimmten Sache oder eines Rechts. Im Gegensatz zur Erbeinsetzung fällt das Vermächtnis dem Bedachten im Sterbefall nicht automatisch zu, sondern muss – in der Regel vom Erben – gesondert erfüllt werden.
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