Wie geht es nach der Beurkundung eines Kaufvertrages weiter?
Beginn des Vollzugs durch den Notar und seine Mitarbeiter
– Anzeige an das Finanzamt (Grunderwerbsteuer) und den Gutachterausschuss, Genehmigungen sowie Lastenfreistellungsunterlagen einholen und Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch veranlassen.
– Versenden der Abschriften sowie der Rechnung an die Beteiligten.
– Versenden der Abschriften sowie der Rechnung an die Beteiligten.
Fälligkeitsmitteilung des Notars an den Käufer (Kaufpreisfälligkeit)
– Kaufpreis zur Zahlung fällig stellen, wenn u.a. alle Erklärungen und Genehmigungen in grundbuchtauglicher Form vorliegen sowie die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
– Information des Verkäufers und ggf. der Bank über die Zahlungsaufforderung.
– Bearbeitungsdauer ca. 1-3 Monate
Besitzübergang (mit Zahlung des Kaufpreises)
– Zug um Zug mit Kaufpreiszahlung gehen i.d.R. Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer über.
– Die Immobilie muss vom Verkäufer inkl. aller dem Vertragsobjekt zugehörigen Unterlagen dem Käufer übergeben werden.
– Die Immobilie muss vom Verkäufer inkl. aller dem Vertragsobjekt zugehörigen Unterlagen dem Käufer übergeben werden.
– Bearbeitungsdauer ca. 3-6 Monate
Eigentumsumschreibung
– Notar beantragt Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt sobald ihm alle notwendigen Unterlagen, wie z.B. der Nachweis der Kaufpreiszahlung, sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (=Bestätigung Zahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegen.
– Bearbeitungsdauer bis zu 12 Monate
Eintragungsmitteilung
– Die Umschreibung ist vollzogen und die Beteiligten werden mit Übersendung der Eintragungsbekanntmachung und eines Grundbuchauszugs (für den Käufer) hierüber informiert.