Streitvermeidung & Streitschlichtung in Leipzig
Wie kann der Notar bei der Streitvermeidung oder Streitschlichtung unterstützen?
Als Notar habe ich ein öffentliches Amt inne und bin auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig.
Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, kann ich aufgrund meiner unabhängigen und unparteiischen Stellung, sowie meiner Fachkunde, einen Streit entscheiden. Durch die Einschaltung meiner Person, können meist langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden.
Mit der professionellen Beratung durch mich als Notar, bspw. im Rahmen eines Vertragsschlusses, kommen Streitigkeiten unter den Vertragspartnern oft gar nicht erst auf. Dies gilt sowohl für die notarielle Beratung, die Erstellung von Entwürfen, den eigentlichen Vertragsschluss (Beurkundung) als auch für die Abwicklung (Vollzug) eines Vertrages. In all diesen Phasen bin ich als Notar, anders als Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte, den Interessen beider Parteien verpflichtet.
Ist der Notar befangen?
Aufgrund der gesetzlichen Stellung als unabhängige und unparteiische Person, achte ich auf einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.