Unternehmensgründung | die Wahl der richtigen Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- UG (haftungsbeschränkt)
- Einzelunternehmer bzw. eingetragener Kaufmann (e.K.)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (oHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co. KG, UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, etc.
- Gesellschaftsvertrag
- Musterprotokoll
- Notarkosten
- Ablauf der Gründung einer GmbH oder UG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- persönliche Haftung der Gesellschafter, beschränkt auf ordnungsgemäße Aufbringung des Stammkapitals von insgesamt mindestens 25.000 €
- Einzahlung von mindestens 12.500 € bei der Gründung, Rest jederzeit später
- Verwendung des Stammkapitals für das Unternehmen, z.B. für Maschinen oder Gehalt
- statt Geldeinlagen auch Sacheinlagen als Stammkapital möglich
- ein oder mehrere Gesellschafter
- ein oder mehrere Geschäftsführer
- Notar beurkundet Gründung mit Gesellschaftsvertrag, beglaubigt Registeranmeldung und reicht diese Dokumente beim Registergericht ein
UG (haftungsbeschränkt)
- „kleine GmbH“: kein gesetzlicher Mindestbetrag für das Stammkapital; in der Praxis aber idR mindestens 300 € um die Gründungskosten bei IHK, Registergericht und Notar zu decken
- nur Geldeinlagen als Stammkapital möglich, keine Sacheinlagen
- Pflicht der Gesellschaft, einen Teil der Jahresüberschüsse anzusparen, bis sie ein Stammkapital von 25.000 € erreicht hat
- danach Recht, aber keine Pflicht, in eine normale GmbH aufzustocken; aber: Umwandlung Rücklage in Stammkapital sehr kostenintensiv durch Wirtschaftsprüfer-Testat
Einzelunternehmer bzw. eingetragener Kaufmann (e.K.)
- unbeschränkte persönliche Haftung des Einzelunternehmers mit seinem gesamten Vermögen
- Eintragung in das Handelsregister verpflichtend, wenn Art oder Umfang des Gewerbes „einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern“
- freiwillige Eintragung bei Kleingewerbetreibenden
- Notar beglaubigt Registeranmeldung und reicht diese beim Registergericht ein
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- mindestens zwei Gesellschafter
- Registereintragung zum Teil verpflichtend (eGbR)
- viele Parallelen zum Einzelunternehmer
- Gesellschaftsvertrag idR. von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar
- unbeschränkte persönliche Haftung jedes Gesellschafters mit dem gesamten Vermögen
Offene Handelsgesellschaft (oHG)
- wie GbR, Eintragung ins Handelsregister verpflichtend
- Gesellschaftsvertrag idR. von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar
- Notar beglaubigt Registeranmeldung und reicht beim Registergericht ein
- unbeschränkte persönliche Haftung jedes Unternehmers mit dem gesamten Vermögen
Kommanditgesellschaft (KG)
- Komplementäre haften unbeschränkt persönlich mit ihrem gesamten Vermögen
- Kommanditisten haften nur beschränkt in Höhe des Haftkapitals
- kein gesetzlicher Mindestbetrag für das Haftkapital der Kommanditisten
- Gesellschaftsvertrag idR. von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar
- Eintragung ins Handelsregister verpflichtend
- Notar beglaubigt Registeranmeldung und reicht diese beim Registergericht ein
Gesellschaftsvertrag
Jede Gesellschaft hat einen Gesellschaftsvertrag/Satzung. Mit dem Gesellschaftsvertrag regeln die Gesellschafter ihre Beziehungen untereinander, zur Geschäftsführung und zu Dritten. Dazu gehören beispielsweise:
- Name der Gesellschaft (also im rechtlichen Sinn die Firma) und der Sitz
- Unternehmensgegenstand
- Betrag des gezeichneten Kapitals (Stamm-, Grund- oder Haftkapital)
- die Verfügungsbefugnis über Anteile
- die Einziehung von Anteilen
- die Abfindung von Gesellschaftern bei Ausscheiden
- die Vertretungsbefugnis der Geschäftsleiter/-führer
- Regeln für Gesellschafterversammlungen
- Mehrheiten für Gesellschafterbeschlüsse
- die Gewinnverwendung
- Wettbewerbsverbote
- die Beendigung der Gesellschaft
Musterprotokoll
- vereinfachtes Verfahren zur Gründung einer GmbH oder UG
- geringere Notarkosten
- Gerichtskosten für die Eintragung in das Handelsregister unverändert
- kein Zeitvorteil im Vergleich zur normalen Gründung
- Musterprotokoll enthält nur minimale Regelungen zur Gründung einer GmbH oder UG, kein individueller Gesellschaftsvertrag
- nur Bareinzahlungen zulässig und keine Sacheinlagen
- maximal drei Gründungsgesellschafter zulässig
- Bestellung von nur einem Geschäftsführer möglich
- nach Gründung kann Musterprotokoll durch vollständige Satzung ersetzt werden (dabei entstehen zusätzliche Gerichts- und Notarkosten, wodurch sich anfängliche Kostenersparnis idR. egalisiert)
Notarkosten
Die Notarkosten richten sich nach einer festen Gebührenordnung, welche für alle Notare uneingeschränkt gilt (Gerichts- und Notarkostengesetz). Die folgenden Berechnungen sind Beispiele für typische Aufträge ohne Besonderheiten inklusive Auslagen und Umsatzsteuer.
Bargründung GmbH mit 25.000 € Stammkapital | ||
ein Gründer | mehrere Gründer | |
individueller Gesellschaftsvertrag | ca. 800,00 € | ca. 800,00 € |
gesetzliches Musterprotokoll | ca. 350,00 € | ca. 500,00 € |
Bargründung UG mit 300 € Stammkapital | ||
ein Gründer | mehrere Gründer | |
individueller Gesellschaftsvertrag | ca. 800,00 € | ca. 800,00 € |
gesetzliches Musterprotokoll | ca. 180,00 € | ca. 250,00 € |
Ablauf der Gründung einer GmbH oder UG (Infoblatt)
Entnehmen Sie die Schritte der Gründung einer GmbH oder UG dem beigefügten Informationsblatt (Download PDF).